GESUNDHEITSRECHT

Im Bereich Medizinrecht leistet unsere Anwaltskanzlei schon seit ihrer Gründung ihren Klienten Rechtsdienste von höchster Qualität. Dank unseren Fachkenntnissen und Erfahrungen sind wir bereit, sich mit Problemen auseinanderzusetzen, die in diesem sich dynamisch entwickelnden Bereich auftreten.

Erbringer medizinischer Leistungen

  • Vorbereitung der gesamten Vertragsdokumentation zum problemlosen Betreiben einer Gesundheitseinrichtung
  • Rechtsberatung bei Verfassung arbeitsrechtlicher Vorschriften
  • Überprüfung interner Vorschriften und ihre Anpassung an die wirksamen Regelungen
  • Rechtsberatung bei Gründung, Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis
  • Vertretung der Erbringer medizinischer Leistungen vor dem Gericht oder vor den Ämtern
  • Kommunikation mit den Ämtern und Krankenkassen
  • Rechtsberatung bezüglich der Förderungen aus EU-Fonds
  • Vertretung der Erbringer medizinischer Leistungen bei gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten mit Patienten, Zusammenarbeit mit Sachverständigen
  • Vertretung der Erbringer medizinischer Leistungen als Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten

Ärzte/medizinisches Personal

  • Vertretung der Ärzte und anderer Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen bei gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivil-, Strafverfahren)
  • Vertretung der Ärzte und anderer Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen bei arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten